Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jochum Medizintechnik GmbH Berlin

Geltungsbereich

Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehenden Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
 

Angebote, Änderung des Leistungsgegenstandes

Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantie und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Abweichungen/ Änderungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Prospektobjekt, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN/EN-Norm oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen, sowie sonstigen Unterlagen liegt kein wirksames Angebot vor bzw. kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
 

Lieferfristen

Die vorgesehene Leistungsfrist ist unverbindlich. Die Leistungsfrist läuft ab Absenden unserer Auftragsbestätigung. Etwaige Liefertermine und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sollte ein Fall der nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung vorliegen, so werden wir dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Die Leistungsfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.
 

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, z.B. aus sogenannten Akzeptatenwechseln. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware.
 

Ausführung der Lieferung und Gewährleistung

Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtfahrer, spätestens jedoch mit verlassen des Lagers geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei franko- und frei-Haus-Lieferung auf den Käufer über. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbaren Umfang berechtigt. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Wir haften für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versandart frei. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel oder Schäden, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Die Mängel sind nach Kräften detailliert zu beschreiben. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder Setzung und erfolglosen Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu. (Herabsetzung der Vergütung). Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von den Mängeln zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auch nicht auf Mängel der Ware berufen. Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendung zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt. Für gebrauchte Sachen wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, ist die Haftung für gebrauchte Sachen auf 1 Jahr beschränkt. Die Haftung für Verbrauchsmaterial, wie z.B. Nasalmasken, Kopfhauben, Patientenschläuche etc. ist auf 6 Monate beschränkt.
 

Haftungsbegrenzung

Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeiten haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Verwendungszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10% des Überlassungsentgelts beschränkt.
 

Preise und Zahlung

Die Lieferbedingungen werden in unseren Angeboten angegeben. Preisänderungen im Rahmen eines Kaufvertrages sind zuverlässig wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist unser Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Im Übrigen gilt das in Ziffer 2 Gesagte entsprechend. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Zurückbehaltungsrechte des Kunden. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, bevor die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjährt sind, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung des gesamten Kaufpreises wegen des Mangels zu verweigern. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, so sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sind wir zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 20% des Kaufpreises einschließlich der Nebenentgelte vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadens. Der Kunde ist berechtigt uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedriger Nichterfüllungsschaden entstanden ist.
 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist Berlin Tempelhof-Kreuzberg
 

Datenschutz

Wir weisen nach §33 BDSG darauf hin, das wir Daten des Vertragspartners unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften in maschinenlesbarer Form speichern und verarbeiten.
 

Sonstiges

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Jochum Medizintechnik GmbH Berlin
Stand: 02/2014